Unser Angebot richtet sich an Bauherren, Ingenieurbüros, Firmen und Grundstückseigentümer, die einen Bauantrag gestellt haben.
Je nach Bundesland wird Ihnen in der Regel mit dem Bauantrag als „Zustandsstörer“ mitgeteilt, dass Sie eine Luftbildauswertung bei der zuständigen Behörde für Luftbildauswertung auf Kampfmittel beantragen müssen.
Die zuständige Behörde teilt Ihnen schriftlich mit, ob auf Ihrem Grundstück ein Kampfmittelverdacht durch Abwurfmunition oder Kampfmittel besteht. Sollte ein positiver Kampfmittelbescheid ausgestellt werden, ist es die Pflicht der Bauherren, oder dessen Planer Kampfmittelerkundungsarbeiten bei Fachfirmen mit einer Erlaubnis nach §7 und §20 des Sprengstoffgesetz anzufragen und ausführen zu lassen.
Die Kosten für die Kampfmittelerkundung trägt im Regelfall der Bauherr. Die Kosten für die Räumung und Beseitigung von erkundeten bzw. aufgefundenen Kampfmittel trägt im Regelfall die öffentliche Hand.
Wir bieten Ihnen kostengünstige Kampfmittelsondierung und Bergung zu Land an.
Dafür benötigen wir von Ihnen nachfolgende Informationen: